AGB Flexilocker
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen (nachstehend AGB) für Flexilocker Produkte
1. Vertrag / Geltungsbereich
Die Smart Locker Technologies AG, Industriering 27, 4227 Büsserach ist Anbieterin von smarten Locker-Systemen und eine rechtlich als Aktiengesellschaft statuierte juristische Person des schweizerischen Obligationenrechts. Kund:innen resp. Nutzende (nachstehend User genannt) im Sinne dieser Vereinbarung sind natürliche und juristische Personen, welche individuell für sich und/oder als Mitarbeitende eines Unternehmens für dieses die Dienstleistung der Flexilocker Produkte benutzen und/oder verwenden. Sie sind Endnutzer der Produkte. Die Eigentümer der Liegenschaften sind die Betreiber und Eigentümer der Anlage. Die bevollmächtigten Drittparteien wie bspw. die vom Eigentümer beauftragen Unternehmen etc. schliessen den Vertrag im Auftrag und Namen des Eigentümers ab.
Der Inhalt der vorliegenden AGB ist die Regelung der Rechte und Pflichten betreffend Nutzung der Flexilocker Produkte.
Mit der ausdrücklichen Annahme und/oder der Online-Annahme dieser AGB für die Flexilocker Produkte schliesst der User mit der Smart Locker Technologies AG einen Vertrag für die Nutzung der vorliegenden Dienstleistung ab. Spätestens mit der effektiven Nutzung des Dienstes durch den User gilt der Vertrag ebenfalls als abgeschlossen und die vorliegenden AGB für die Flexilocker Produkte gelten als angenommen.
2. Rechte und Pflichten
Die Smart Locker Technologies AG verpflichtet sich, ihre Leistungen entsprechend dem Stand der Technik zu erfüllen oder erfüllen zu lassen. Sie ist dazu berechtigt, qualifizierte Dritte resp. Partner beizuziehen; zieht sie Dritte bei, so wählt sie diese sorgfältig aus, instruiert und überwacht diese.
Die Smart Locker Technologies AG verpflichtet sich gegenüber anderen Usern, Gesellschaften oder Dritten, welche die vorliegenden AGB nicht angenommen haben in keiner Art und Weise und bietet ihnen gegenüber keinerlei Garantien.
Der User selbst garantiert gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25.09.2020 (nachstehend DSG) die Richtigkeit seiner persönlichen Daten (Name, Adresse, usw.) für die Flexilocker Produkte.
Die Smart Locker Technologies AG ist berechtigt, von Usern die Personendaten (Namen, Vornamen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen), Logindaten sowie die für die Nutzung der Flexilocker Produkte notwendigen weiteren Daten (namentlich UserID, IP-Adresse etc.) zu speichern, auszuwerten und für die Nutzung der Flexilocker Produkte zu bearbeiten (vgl. hierzu Art. 5 nachstehend der AGB).
Die Smart Locker Technologies AG ist berechtigt, im Störungsfall (insb. Notöffnung) sowie für Service- und Wartungsarbeiten die Fächer mit elektromechanischen Schlössern ohne vorangehende Ankündigung zu öffnen. Die Anlage steht während dieser Zeit nicht zur Verfügung.
Die Smart Locker Technologies AG ist berechtigt auf Nachweis auf ein berechtigtes Interesse oder bei Verdacht auf Missbrauch oder bei Hinweisen bezüglich unsachgemässer oder vertragswidriger Nutzung der Flexilocker Produkte entsprechende Informationen von Usern an Dritte weiterzugeben.
Die Smart Locker Technologies AG kann den Zugriff auf die Flexilocker Produkte einschränken oder aufheben, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, der Serverintegrität oder für technische Massnahmen erforderlich ist. Die Smart Locker Technologies AG kann den Zugriff auf die Flexilocker Produkte ebenfalls einschränken oder aufheben, wenn sie die begründete Annahme hat, dass der User die Flexilocker Produkte missbräuchlich benutzt oder nutzen will. Die dauerhafte Sperre des Zugangs gemäss Ziff. 7 bleibt vorbehalten.
Wer sich mit seinem Login bei Flexilocker Produkten authentisiert hat, gilt gegenüber der Betreiberin als entsprechend legitimiert. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der betreffenden Person nicht um den tatsächlich berechtigten Nutzer handeln sollte.
3. Registrierung
Um die Dienste der Flexilocker Produkte nutzen zu können und um eine einwandfreie Funktion zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Nutzer registriert werden. Die Registrierung erfolgt mit der Übergabe der Daten. Dies kann durch den Betreiber der Anlage, via Bewirtschafter oder Drittsystem (z.B. Betreiber-Plattform) sowie durch den Nutzer selbst erfolgen.
4. Haftung
Die Smart Locker Technologies AG hält die geschäftsüblichen Sorgfaltspflichten ein.
Soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist, richtet sich die Haftung der Smart Locker Technologies AG nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR). Eine über die Gewährleistung des Produktes Flexilocker hinausgehende vertragliche oder ausservertragliche Haftung der Flexilocker ist ausgeschlossen. Die Smart Locker Technologies AG haftet insbesondere nicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, und auch nicht für Vandalenakte. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für durch Smart Locker Technologies AG absichtlich oder grobfahrlässig verursachten Schaden, wobei das Vorliegen der Absicht oder einer groben Fahrlässigkeit jeweils vom Geschädigten zu beweisen ist (Art. 100 Abs. 1 OR).
Die Smart Locker Technologies AG und ihre Partner haften zudem nicht für Schäden, die durch falsche Angaben des Users entstehen. Die Smart Locker Technologies AG und ihre Partner übernehmen insbesondere keine Haftung für unzustellbare SMS, Push Notizen oder E-Mails infolge einer falschen Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse. User werden über unzustellbare Benachrichtigungen nicht informiert. Die Smart Locker Technologies AG und ihre Partner übernehmen keine Haftung für die an einen Anbieter zur Weiterleitung gesandten SMS, Push-Notizen und/oder E-Mails, wenn diese dem User vom Anbieter nicht zugestellt werden konnten.
Die Smart Locker Technologies AG haftet nicht für unterlassene oder verzögerte Dienstleistungen, welche bspw. auf Übermittlungsfehler, auf Fehlleistungen Dritter wie Unterbruch des Telekommunikationsnetzes oder der Stromversorgung oder durch sonstige technische Störungen zurückzuführen sind.
Die Smart Locker Technologies AG haftet nicht für Fälle höherer Gewalt wie Pandemie oder Epidemie, Brandkatastrophen, Überflutung, Erdbeben, Geiselnahmen, Terroranschläge oder kriegerische Ereignisse.
Die Haftung für Drittschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
5. Datenschutz
Die Smart Locker Technologies AG ist in den Fällen der Flexilocker Produkte im Sinne der Bestimmungen des DSG Auftragsbearbeiterin.
Die Smart Locker Technologies AG sowie die User verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung übergebenen und bekanntwerdenden Informationen – auch über ein allfälliges Vertragsende hinaus – nach den Massgaben des geltenden totalrevidierten Datenschutzgesetzes (DSG) sowie den Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) zu bearbeiten.
Zieht die Smart Locker Technologies AG zur Leistungserbringung Dritte bei, ist sie berechtigt, die dazu erforderlichen Daten den beigezogenen Dritten zugänglich zu machen, wobei diese denselben Pflichten bezüglich der Wahrung des Datenschutzes unterstellt sind wie die Smart Locker Technologies AG selbst.
Die Smart Locker Technologies AG verpflichtet sich, die gesetzlich vorgeschriebenen organisatorischen und technischen Massnahmen zur Wahrung des Datenschutzes zu treffen und dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitende und beigezogene Dritte, welche Zugang zu solchen Daten erhalten, in geeigneter und nachprüfbarer Weise über die Pflichten zur Wahrung des Datenschutzes unterrichtet werden.
Der User nimmt zur Kenntnis und erklärt sich mit der Registrierung ausdrücklich damit einverstanden, dass die Zugangsdaten (insbesondere Username, Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) gespeichert, bearbeitet und für statistische, Bearbeitungs-, Kommunikations- und Marketingzwecke im direkten Zusammenhang mit den Flexilocker Produkten genutzt werden können.
Der User ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Smart Locker Technologies AG und deren Partner die Daten zum Zwecke der Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Benutzerunterstützung, Fehlerbehebung, Nutzung, Abgleich oder Kombination, Einschränkung, Sperrung des Gerätezugangs nutzen, weiterleiten und bearbeiten wird und die Daten auch im Ausland durch einen Subunternehmer als Auftragsbearbeiter bearbeiten kann. Der User ist bereits zum Zeitpunkt der Akzeptanz der vorliegenden AGB damit einverstanden, dass die Smart Locker Technologies AG gewisse Datenbearbeitungsaufträge die SIL d.o.o. in Kroatien weitergibt. Aus diesem Grund gibt er vorliegender Weise seine Zustimmung zu den beiden Firmen als Unterauftragsbearbeiter. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung sowie diejenigen der anwendbaren EU-Datenschutzgesetzgebung (GDPR) werden dabei eingehalten.
Die User können jederzeit die Löschung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Meldungen der User erfolgen per E-Mail an info@smartlockertec.com. Die Smart Locker Technologies AG schliesst jede Haftung im Zusammenhang mit der Erhebung und der Datenverwaltung im gesetzlich zulässigen Umfang aus.
6. Beendigung / Sperre des Zuganges
Sofern für einen bestimmten Flexilocker Standort nicht anders definiert, hat die Smart Locker Technologies AG die Möglichkeit, die Flexilocker Dienste per E-Mail an den User unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende einzustellen.
Die Smart Locker Technologies AG ist zudem berechtigt, bei Gesetzesverstössen, Vertragsverletzungen, Missbrauch oder Verletzung von Rechten Dritter, den Zugang des Users, ohne jegliche Entschädigungspflicht sofort zu sperren. Wird der Zugang gesperrt, so teilt die Smart Locker Technologies AG dem User dies unverzüglich mit. Mit Datum der Mitteilung wird der Vertrag mit dem User aufgehoben.
7. Verschiedenes
Die Smart Locker Technologies AG kann die AGB jederzeit revidieren und anpassen. Die Anpassungen werden dem User schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der User die Dienstleistung weiterhin nutzt.
Vom User vorgenommene Abänderungen werden nicht akzeptiert und ein entsprechender Vertrag mit dem User kommt nicht zustande.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem User, der die Flexilocker Produkte besitzt und/oder nutzt, der Smart Locker Technologies AG sowie deren Partner unterliegen dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist das Richteramt Dorneck-Thierstein.
AGB, Stand 02. Mai 2025